E-Rechnung für Freelancer: Alles, was Sie 2025 wissen müssen
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Wichtige Erkenntnisse
- Ab 1. Januar 2025 müssen Freelancer im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können.
- Versand bleibt freiwillig bis Ende 2026; ab 2027 gelten strengere Regeln für große Unternehmen.
- B2C, Kleinbetragsrechnungen & Kleinunternehmer sind ausgenommen und haben Erleichterungen.
- XRechnung, ZUGFeRD und Peppol sind die relevanten Formate — wählen Sie das passende für Ihre Kunden.
- Geeignete, GoBD-konforme Software ist notwendig für Erstellung, Empfang und Archivierung.
Inhaltsverzeichnis
- Was sich 2025 für Freiberufler wirklich ändert
- Der Unterschied zwischen E-Rechnung und normaler PDF-Rechnung
- Wen die E-Rechnungspflicht wirklich betrifft
- Zeitplan und Übergangsfristen
- Die wichtigsten E-Rechnungsformate im Überblick
- Technische Anforderungen und die richtige Software
- Ausnahmen, die Ihnen Luft verschaffen können
- Praktische Schritte für die Umstellung
- FAQ
Was sich 2025 für Freiberufler wirklich ändert
Die E-Rechnungspflicht für Freelancer ist gekommen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie sofort alles umstellen müssen — aber technisch bereit sein müssen.
Wenn Sie überwiegend mit Privatkunden arbeiten, betrifft Sie die Pflicht nicht. Arbeiten Sie jedoch für Agenturen, Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber, sollten Sie aktiv werden. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen waren überrascht, wie unterschiedlich die Auswirkungen sind: Ein Grafikdesigner, der für Agenturen arbeitet, hat seine Prozesse vollständig angepasst; eine Yogalehrerin mit Privatkunden blieb weitgehend unbeeinflusst.
Die E-Rechnung soll langfristig Zeit sparen und Fehler reduzieren — kurzfristig ist aber eine technische Anpassung nötig.
Der Unterschied zwischen E-Rechnung und normaler PDF-Rechnung
Viele Freelancer denken: „Ich verschicke doch schon PDFs — reicht das nicht?“ Leider nein. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei (häufig XML), keine einfache PDF-Anlage.
Während eine PDF für Menschen gut lesbar ist, kann Buchhaltungssoftware die Informationen meist nicht direkt übernehmen. Das führt zu manuellen Eingaben oder fehleranfälliger OCR-Verarbeitung. Bei einer E-Rechnung sind die Daten bereits so organisiert, dass Ihre Software sie automatisch importieren kann.
Wichtig: Die E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und manipulationssicher sein — das heißt, die Daten müssen gegen nachträgliche Veränderungen geschützt werden.
Wen die E-Rechnungspflicht wirklich betrifft
Die Pflicht richtet sich an den B2B-Bereich: Rechnungen an Unternehmen, Selbstständige oder öffentliche Auftraggeber. Privatkunden (B2C) bleiben ausgenommen. Bei gemischten Kundenkreisen können Sie unterschiedliche Formate für unterschiedliche Kunden nutzen — das ist erlaubt, aber organisatorisch anspruchsvoll.
Ausnahmen: Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sind ausgenommen. Behörden haben oft schon vorher XRechnung gefordert — hier ändert sich für viele wenig.
Zeitplan und Übergangsfristen, die Sie kennen sollten
Die Einführung erfolgt gestaffelt:
- 1. Januar 2025: Empfangspflicht für E-Rechnungen im B2B-Bereich.
- Bis Ende 2026: Versand von E-Rechnungen bleibt freiwillig (Übergangsfrist).
- Ab 1. Januar 2027: Versandpflicht für Unternehmen mit >800.000 € Jahresumsatz.
Nutzen Sie die Übergangsfrist, um Ihre Software und Abläufe zu testen. Manche Freelancer bieten Kunden bereits jetzt E-Rechnungen als Service an — das kommt gut an.
Die wichtigsten E-Rechnungsformate im Überblick
Drei Formate dominieren in Deutschland:
- XRechnung: Standard für öffentliche Auftraggeber — reines XML, streng spezifiziert.
- ZUGFeRD: Kombiniert PDF (menschlich lesbar) mit eingebettetem XML — ideal für gemischte Kundenkreise.
- Peppol: Europäisches Netzwerkformat, relevant bei grenzüberschreitenden Geschäften.
Tipp: Fragen Sie Ihre Hauptkunden, welches Format sie bevorzugen. Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen mittlerweile XRechnung und ZUGFeRD.
Technische Anforderungen und die richtige Software
Eine passende Software ist entscheidend: Sie muss E-Rechnungen erstellen, empfangen, importieren und GoBD-konform archivieren können. Bekannte Lösungen sind DATEV, WISO, sevDesk oder Accountable. Viele bieten Testphasen an — unbedingt ausprobieren.
Worauf Sie achten sollten:
- Unterstützung für XRechnung und ZUGFeRD (mindestens)
- Automatische Prüfung auf Vollständigkeit
- Manipulationssichere, GoBD-konforme Archivierung
- Schnittstellen für Zahlungsabgleich und Import eingehender E-Rechnungen
Achtung: Die Software allein reicht nicht. Planen Sie Zeit für Einarbeitung, Tutorials oder Schulungen ein — das spart später Stunden.
Ausnahmen, die Ihnen Luft verschaffen können
Nicht jeder muss sofort umstellen. Wichtige Ausnahmen:
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Umsatzgrenzen bieten Befreiung.
- Kleinbetragsrechnungen < 250 €: Ausgenommen von der Pflicht.
- B2C-Geschäfte: Privatkunden sind nicht betroffen.
Dennoch kann es sinnvoll sein, proaktiv E-Rechnungen anzubieten, da viele größere Kunden sie bevorzugen.
Praktische Schritte für die Umstellung
So gehen Sie systematisch vor:
- Bestandsaufnahme: Welche Kunden sind B2B, welche B2C? Listen Sie Ihre Hauptkunden.
- Kundenabfrage: Fragen Sie nach bevorzugten Formaten — ein kurzer Anruf reicht oft.
- Softwarewahl: Testen Sie verschiedene Tools; achten Sie auf GoBD-Archivierung.
- Testläufe: Erstellen und versenden Sie Probe-E-Rechnungen.
- Dokumentation: Legen Sie eine Checkliste und kurze Anleitung für Ihren Prozess an.
- Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über die Umstellung.
Nutzen Sie Webinare, Leitfäden von IHK oder Branchenverbänden und Hersteller-Tutorials — viele Ressourcen sind kostenfrei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?
Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können weiterhin klassische Rechnungen nutzen. Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen können, wenn Sie welche bekommen.
Kann ich noch PDF-Rechnungen versenden?
Bis Ende 2026 ja, dank der Übergangsfrist. Ab 2027 hängt es von Ihrem Umsatz und der Zustimmung des Empfängers ab. Für B2C-Geschäfte bleiben PDFs auch danach erlaubt.
Welches Format ist für Freelancer am besten?
ZUGFeRD ist für die meisten Freelancer ideal, da es PDF und XML kombiniert. Für öffentliche Auftraggeber brauchen Sie XRechnung. Ihre Software sollte beide unterstützen.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen versenden kann?
Ab 2027 könnten größere Kunden die Annahme Ihrer Rechnungen verweigern oder Zahlungen verzögern, da sie selbst verpflichtet sein werden. Steuerlich riskieren Sie Probleme bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit auf Kundenseite.
Brauche ich einen Steuerberater für die Umstellung?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert bei komplexen Situationen. Die meisten E-Rechnungstools sind selbsterklärend. Bei Unsicherheiten bezüglich Pflichtangaben oder Ausnahmen hilft ein Berater.
Sind E-Rechnungen sicherer als Papier?
Ja, wenn richtig umgesetzt. Die GoBD-konforme Archivierung verhindert nachträgliche Änderungen. Allerdings müssen Sie auf IT-Sicherheit achten – Backups und Datenschutz sind wichtig.
Kann ich verschiedene Formate für verschiedene Kunden nutzen?
Absolut. Sie können für jeden Kunden das passende Format wählen – ZUGFeRD für einen, XRechnung für einen anderen, und PDF für Privatkunden. Ihre Software sollte das ermöglichen.
Was kostet eine E-Rechnungssoftware?
Die Spanne reicht von kostenlos bis über 50 € pro Monat. Für Freelancer gibt es Lösungen ab etwa 10-20 € monatlich, die alle wichtigen Funktionen bieten. Manche Buchhaltungstools inkludieren es ohne Aufpreis.
Muss ich alte Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln?
Nein. Die Pflicht gilt nur für neu ausgestellte Rechnungen ab den jeweiligen Stichtagen. Ihre Archive können Sie wie bisher führen, solange sie GoBD-konform sind.
Wie empfange ich E-Rechnungen technisch?
Sie brauchen Software, die die Formate lesen kann. Viele Buchhaltungsprogramme haben Import-Funktionen. Alternativ gibt es kostenlose Viewer für XRechnung und ZUGFeRD. Eine normale E-Mail-Adresse reicht zum Empfang, aber nicht zur Verarbeitung.