← Zurück zum Blog

e-rechnung freiberufler Praxisleitfaden 2025 für Freelancer

18. November 2025 • Algoran Team
e-rechnung freiberufler Praxisleitfaden 2025 für Freelancer

E-Rechnung für Freelancer: Alles, was Sie 2025 wissen müssen

[e-rechnung-selbstständige_Main featured image for the article]

Lesezeit: ca. 9 Minuten



Wichtige Erkenntnisse



Inhaltsverzeichnis



Was sich 2025 für Freiberufler wirklich ändert

Freelancer arbeitet an Laptop, Rechnungen und Software im Hintergrund

Die E-Rechnungspflicht für Freelancer ist gekommen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie sofort alles umstellen müssen — aber technisch bereit sein müssen.

Wenn Sie überwiegend mit Privatkunden arbeiten, betrifft Sie die Pflicht nicht. Arbeiten Sie jedoch für Agenturen, Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber, sollten Sie aktiv werden. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen waren überrascht, wie unterschiedlich die Auswirkungen sind: Ein Grafikdesigner, der für Agenturen arbeitet, hat seine Prozesse vollständig angepasst; eine Yogalehrerin mit Privatkunden blieb weitgehend unbeeinflusst.

Die E-Rechnung soll langfristig Zeit sparen und Fehler reduzieren — kurzfristig ist aber eine technische Anpassung nötig.


Der Unterschied zwischen E-Rechnung und normaler PDF-Rechnung

Vergleich PDF-Rechnung vs. strukturierte E-Rechnung (XML)

Viele Freelancer denken: „Ich verschicke doch schon PDFs — reicht das nicht?“ Leider nein. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei (häufig XML), keine einfache PDF-Anlage.

Während eine PDF für Menschen gut lesbar ist, kann Buchhaltungssoftware die Informationen meist nicht direkt übernehmen. Das führt zu manuellen Eingaben oder fehleranfälliger OCR-Verarbeitung. Bei einer E-Rechnung sind die Daten bereits so organisiert, dass Ihre Software sie automatisch importieren kann.

Wichtig: Die E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und manipulationssicher sein — das heißt, die Daten müssen gegen nachträgliche Veränderungen geschützt werden.



Wen die E-Rechnungspflicht wirklich betrifft

Grafik: Welche Kundenarten (B2B, B2C, Behörden) betroffen sind

Die Pflicht richtet sich an den B2B-Bereich: Rechnungen an Unternehmen, Selbstständige oder öffentliche Auftraggeber. Privatkunden (B2C) bleiben ausgenommen. Bei gemischten Kundenkreisen können Sie unterschiedliche Formate für unterschiedliche Kunden nutzen — das ist erlaubt, aber organisatorisch anspruchsvoll.

Ausnahmen: Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sind ausgenommen. Behörden haben oft schon vorher XRechnung gefordert — hier ändert sich für viele wenig.



Zeitplan und Übergangsfristen, die Sie kennen sollten

Zeitstrahl mit 2025, 2026, 2027 und wichtigen Meilensteinen

Die Einführung erfolgt gestaffelt:

Nutzen Sie die Übergangsfrist, um Ihre Software und Abläufe zu testen. Manche Freelancer bieten Kunden bereits jetzt E-Rechnungen als Service an — das kommt gut an.



Die wichtigsten E-Rechnungsformate im Überblick

Symbole für XRechnung, ZUGFeRD und Peppol nebeneinander

Drei Formate dominieren in Deutschland:

Tipp: Fragen Sie Ihre Hauptkunden, welches Format sie bevorzugen. Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen mittlerweile XRechnung und ZUGFeRD.



Technische Anforderungen und die richtige Software

Laptop mit Buchhaltungssoftware, Icons für Archivierung und Sicherheit

Eine passende Software ist entscheidend: Sie muss E-Rechnungen erstellen, empfangen, importieren und GoBD-konform archivieren können. Bekannte Lösungen sind DATEV, WISO, sevDesk oder Accountable. Viele bieten Testphasen an — unbedingt ausprobieren.

Worauf Sie achten sollten:

Achtung: Die Software allein reicht nicht. Planen Sie Zeit für Einarbeitung, Tutorials oder Schulungen ein — das spart später Stunden.



Ausnahmen, die Ihnen Luft verschaffen können

Symbolische Darstellung: Schutzschirm "Ausnahmen" über Freelancer

Nicht jeder muss sofort umstellen. Wichtige Ausnahmen:

Dennoch kann es sinnvoll sein, proaktiv E-Rechnungen anzubieten, da viele größere Kunden sie bevorzugen.



Praktische Schritte für die Umstellung

Checklist mit Häkchen: Schritte zur Umstellung auf E-Rechnung

So gehen Sie systematisch vor:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Kunden sind B2B, welche B2C? Listen Sie Ihre Hauptkunden.
  2. Kundenabfrage: Fragen Sie nach bevorzugten Formaten — ein kurzer Anruf reicht oft.
  3. Softwarewahl: Testen Sie verschiedene Tools; achten Sie auf GoBD-Archivierung.
  4. Testläufe: Erstellen und versenden Sie Probe-E-Rechnungen.
  5. Dokumentation: Legen Sie eine Checkliste und kurze Anleitung für Ihren Prozess an.
  6. Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über die Umstellung.

Nutzen Sie Webinare, Leitfäden von IHK oder Branchenverbänden und Hersteller-Tutorials — viele Ressourcen sind kostenfrei.



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?

Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können weiterhin klassische Rechnungen nutzen. Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen können, wenn Sie welche bekommen.

Kann ich noch PDF-Rechnungen versenden?

Bis Ende 2026 ja, dank der Übergangsfrist. Ab 2027 hängt es von Ihrem Umsatz und der Zustimmung des Empfängers ab. Für B2C-Geschäfte bleiben PDFs auch danach erlaubt.

Welches Format ist für Freelancer am besten?

ZUGFeRD ist für die meisten Freelancer ideal, da es PDF und XML kombiniert. Für öffentliche Auftraggeber brauchen Sie XRechnung. Ihre Software sollte beide unterstützen.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen versenden kann?

Ab 2027 könnten größere Kunden die Annahme Ihrer Rechnungen verweigern oder Zahlungen verzögern, da sie selbst verpflichtet sein werden. Steuerlich riskieren Sie Probleme bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit auf Kundenseite.

Brauche ich einen Steuerberater für die Umstellung?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert bei komplexen Situationen. Die meisten E-Rechnungstools sind selbsterklärend. Bei Unsicherheiten bezüglich Pflichtangaben oder Ausnahmen hilft ein Berater.

Sind E-Rechnungen sicherer als Papier?

Ja, wenn richtig umgesetzt. Die GoBD-konforme Archivierung verhindert nachträgliche Änderungen. Allerdings müssen Sie auf IT-Sicherheit achten – Backups und Datenschutz sind wichtig.

Kann ich verschiedene Formate für verschiedene Kunden nutzen?

Absolut. Sie können für jeden Kunden das passende Format wählen – ZUGFeRD für einen, XRechnung für einen anderen, und PDF für Privatkunden. Ihre Software sollte das ermöglichen.

Was kostet eine E-Rechnungssoftware?

Die Spanne reicht von kostenlos bis über 50 € pro Monat. Für Freelancer gibt es Lösungen ab etwa 10-20 € monatlich, die alle wichtigen Funktionen bieten. Manche Buchhaltungstools inkludieren es ohne Aufpreis.

Muss ich alte Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln?

Nein. Die Pflicht gilt nur für neu ausgestellte Rechnungen ab den jeweiligen Stichtagen. Ihre Archive können Sie wie bisher führen, solange sie GoBD-konform sind.

Wie empfange ich E-Rechnungen technisch?

Sie brauchen Software, die die Formate lesen kann. Viele Buchhaltungsprogramme haben Import-Funktionen. Alternativ gibt es kostenlose Viewer für XRechnung und ZUGFeRD. Eine normale E-Mail-Adresse reicht zum Empfang, aber nicht zur Verarbeitung.